Expertise zur Lichtbehandlung von Univ.-Prof. Dr. Hans-Jürgen Lang (Universität Göttingen) vom 10.10.2017

„Meine Einschätzung zum Verfahren der Lichtbehandlung menschlicher Haut (Verfahren von Dipl.-Biol. Alexander Soliman)

Mit dem s.g. DELI-Verfahren zur Lichtbehandlung menschlicher Haut ist eine Strukturverbesserung der Hautschichten grundsätzlich möglich. Eine schädigende Wirkung ist nicht zu erwarten, da die Bestrahlung lediglich aus Licht des sichtbaren Bereichs sowie aus dem Bereich des nahen Infrarot-Lichts besteht. Im Behandlungslicht sind keine UV-Anteile oder ionisierende Strahlung enthalten. Daher ist keine Zellschädigung zu erwarten. Die Gabe von Licht unterschiedlicher Wellenlänge (Farbe) und Intensität mit zur Hautschicht passender Pulsung kann zellbildend sowie regenerierend und somit durchaus auch faltenmindernd wirken.“